
Private Ladestationen
Diese dürfen nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers verwendet werden.
Diese dürfen nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers verwendet werden.
Um diese Ladestationen zu verwenden, müssen Nutzerinnen und Nutzer in der Regel den damit verbundenen Parkplatz mieten. Beispiele sind etwa Parkplätze von Firmen oder in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern.
Sie stehen entweder in Parkhäusern oder auf Parkplätzen von Firmen und dürfen von deren Kundinnen und Kunden genutzt werden. Beispiele sind etwa Einkaufszentren, Sportanlagen und Parkplätze bei Ausflugszielen.
Sie sind allgemein zugänglich – etwa auf öffentlichen Parkplätzen, bei Bahnhöfen und auf Autobahn-Raststätten – und stehen allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung.