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«Der Kanton Zürich hat eine Vorbildfunktion»

Am 1.9.2022 trat im Kanton Zürich das neue Energiegesetz in Kraft. Seitdem sind fast ausschliesslich klimaneutrale, neue Heizsysteme erlaubt. Erfahren Sie, was dies für den Klimaschutz in Gebäuden für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen bedeutet.

Publiziert 25.08.2022 Lesedauer 4 min

Hitzewellen, Dürren, Ernteausfälle, Hochwasser und Stürme – die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich immer deutlicher. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind in der Schweiz vor allem Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich gefragt. Im Kanton Zürich verursachen fossile Heizsysteme den höchsten Anteil der klimaschädlichen Gase. Die rund 120 000 Wohnhäuser, die noch mit Gas oder Öl heizen, sind für 40% der gesamten CO2-Emissionen im Kanton verantwortlich. Hier setzt das neue Energiegesetz an, das die Zürcher Stimmbevölkerung am 28. November 2021 mit einer deutlichen Mehrheit von 62% angenommen hat. Am 1. September 2022 trat es in Kraft.

Freie Bahn für durchdachte Energiesysteme

Ab 1. September 2022 müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken – zum Beispiel mit Photovoltaikanlagen. In bestehenden Gebäuden müssen Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimaneutrales Heizsystem ersetzt werden. Meist sind dies Wärmepumpen, Holzheizungen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz. «Das neue Energiegesetz macht den Weg frei für neue, durchdachte Energiesysteme», sagt Michael Reichert, Leiter Regulatory und Transformation bei Energie 360°. «Wir wollen mit lokal verfügbaren, erneuerbaren Energiequellen eine nachhaltige Versorgung gewährleisten.» Zum Kerngeschäft von Energie 360° zählt dabei vor allem die Erschliessung von Quartieren und Arealen mit Fernwärme und Energieverbünden – in der Stadt Zürich als Partnerin von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ). «In Zukunft wollen wir aber auch stärker im Bereich von Photovoltaikanlagen aktiv sein», so Reichert.

  • Wir wollen mit lokal verfügbaren, erneuerbaren Energiequellen eine nachhaltige Versorgung gewährleisten.

    Michael Reichert

    Leiter Regulatory & Transformation Energie 360°

  • Die Zukunft des Heizens ist erneuerbar

    Ausnahmen für bestehende Gebäude gibt es nur, wenn der Umstieg auf erneuerbare Energien technisch nicht möglich oder finanziell nicht tragbar ist. Wenn deren Kosten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5% höher liegen als für eine neue Öl- oder Gasheizung, dürfen diese noch ersetzt werden. Erneuerbare Heizungslösungen sind über 20 Jahre betrachtet in den allermeisten Fällen die günstigere Lösung. Sollten Hauseigentümer*innen die Investitionskosten eines Umstiegs trotzdem nicht tragen können, kann dieser bis zum nächsten Eigentümerwechsel verschoben werden (Härtefallregelung). Damit wird sichergestellt, dass niemand sein oder ihr selbst bewohntes Haus verkaufen muss, weil er oder sie die Kosten des Umstiegs nicht finanzieren kann.

    Öl- und Gasheizungen verursachen 40% der CO2-Emissionen im Kanton Zürich.

    Revolutionärer Wandel

    Für Fernwärmeanschlüsse sind zudem Übergangslösungen möglich. Michael Reichert nennt ein Beispiel: «Angenommen Ihre Gasheizung muss ersetzt werden, Sie können Ihre Liegenschaft jedoch erst in fünf Jahren an die Fernwärme anschliessen, weil dann erst der Ausbau der Fernwärme oder des Energieverbunds stattfindet. Dann kann die Bewilligungsbehörde der jeweiligen Gemeinde für die Übergangsfrist den temporären Einbau einer fossilen Heizung erlauben.» Das klare Ja der Zürcher Stimmbevölkerung zum Energiegesetz zeige, dass die Gesellschaft solidarisch etwas gegen den Klimawandel unternehmen will. «Der Kanton Zürich geht voran – das Klima wird es uns danken», so Reichert.

  • Das Zürcher Energiegesetz bringt einen revolutionären Wandel und sendet ein klares Signal an den Rest der Schweiz.

    Michael Reichert

    Leiter Regulatory & Transformation Energie 360°

  • Das Zürcher Energiegesetz geht einen massiven Schritt weiter, als es die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) verlangen. «Statt einen Anteil von 10% erneuerbarer Heizenergie strebt der Kanton Zürich nahezu 100% an», freut sich Michael Reichert. «Das ist ein revolutionärer Wandel und ein klares Signal an den Rest der Schweiz.» Als wirtschaftsstärkster Kanton habe Zürich eine Vorbildfunktion. Die MuKEn-Lösungen sind nur dann eine «Rückfallposition», wenn eine erneuerbare Heizungslösung nicht möglich oder zu teuer ist. In diesem Fall gibt es auch Ausnahmen für vorbildlich gedämmte Gebäude nach Minergie-Standard oder ab GEAK-Klasse D und besser.

    Mehr Fördergelder und Unabhängigkeit

    Mit der Gesetzesänderung wird der jährliche kantonale Gesamtbetrag für Förderungen im Energiebereich von 8 auf 15 Millionen Franken erhöht. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen so jährlich rund 65 Millionen Franken zur Verfügung – 20 Millionen Franken mehr als vor der Gesetzesänderung. «Mit dem Wechsel auf klimafreundliche Heizsysteme befreien wir uns ein Stück weit auch aus der Abhängigkeit von den öl- und gasproduzierenden Ländern», sagt Michael Reichert. «Dank dem Energiegesetz bleibt damit auch mehr Geld beim Zürcher Gewerbe. Das schafft Arbeitsplätze und fördert Innovationen im Bereich der Wärmetechnik.»

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