
Stilllegung Gasnetz in Zürich Nord
Nutzung von umweltfreundlicher Fernwärme
In Zürich Nord wird die Gasversorgung schrittweise bis 2024 stillgelegt. Die kommunale Energieplanung sieht in diesem Fernwärmegebiet primär die Nutzung der Abwärme aus dem Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz vor. Energie 360° steht Ihnen als Partnerin beratend zur Seite, um die Stilllegung so reibungslos wie möglich zu vollziehen.

Hintergrund der Stilllegung
Das Gasnetz in Zürich Nord wird zwischen 2021 und 2024 etappenweise stillgelegt. Dieser Entscheid ist die Folge eines Stadtratsbeschlusses von 1992: Langfristig soll nur ein einziger leitungsgebundener Energieträger im Gebiet bestehen bleiben – die Zürich Wärme (Fernwärme) von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich. Die Stilllegung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft, zu der sich die Stadt Zürich und ihre Stimmberechtigten bekannt haben.
Welche Geräte und Installationen sind von der Stilllegung betroffen?
Von der Stilllegung betroffen sind Liegenschaften mit Gasheizungen, Gaskochherden, Wassererwärmern, Raumheizgeräten und weiteren Gasgeräten mit Anschluss am Gasnetz. In diesen Liegenschaften müssen sämtliche Gasgeräte mit einer alternativen Lösung ersetzt werden.
Stilllegungsgebiete
Bis 2024 werden die Gasleitungen im Gebiet Zürich Nord etappenweise stillgelegt. Die Karte zeigt, in welchem Jahr die Stilllegung in den jeweiligen Quartieren vollzogen wird.
Wer muss was unternehmen?
Eigentümerschaft
Lässt die Gasinstallation innerhalb der Liegenschaft durch einen konzessionierten Haustechnikbetrieb auf eigene Kosten entfernen.
Lässt Gaszähler durch Energie 360° demontieren. Kontakt: 043 317 22 80, zaehlerwechsel@energie360.ch
Beantragt die Restwertentschädigung
Informiert Energie 360° nach Beendigung der Arbeiten.
Energie 360°
Demontiert Gaszähler und verschliesst Gaszuleitung im Gebäude.
Legt Gasnetz still, entfernt Haupthahn, verschliesst Hauseinführung, montiert Bezeichnungsschild.
Haustechnikbetrieb
Demontiert die Gasinstallationen und Geräte im Auftrag der Eigentümerschaft.
Zeitplan der Stilllegung in Zürich Unterstrass Nord
Das sind die wichtigsten Etappen der Stilllegung:
30. Juni 2023: | Kündigung Gasanschluss durch Energie 360° |
Bis 30. April 2024: | Einreichen Antrag auf Restwertentschädigung bei Energie 360° durch Eigentümerschaft |
Bis 30. Juni 2024: | Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb |
1. Juli bis 30. September 2024: | Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360° |
Ab 1. August 2024: | Stilllegung Gasnetz durch Energie 360° |
30. Juni 2023: Kündigung Gasanschluss durch Energie 360°
Bis 30. April 2024: Einreichen Antrag auf Restwertentschädigung bei Energie 360° durch Eigentümerschaft
Bis 30. Juni 2024: Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb
1. Juli bis 30. September 2024: Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360°
Ab 1. August 2024: Stilllegung Gasnetz durch Energie 360°
Zeitplan der Stilllegung in Zürich Neuaffoltern
Dies sind die wichtigsten Etappen der Stilllegung:
30. Juni 2022: | Kündigung Gasanschluss durch Energie 360° |
Bis 30. April 2023: | Einreichen Antrag auf Entschädigung bei Energie 360° durch Eigentümerschaft |
Bis 30. Juni 2023: | Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb |
1. Juli bis 30. September 2023: | Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360° |
Ab 1. August 2023: | Stilllegung Gasnetz durch Energie 360° |
Dies sind die wichtigsten Etappen der Stilllegung:
30. Juni 2023: Kündigung Gasanschluss durch Energie 360°
Bis 30. April 2023: Einreichen Antrag auf Entschädigung bei Energie 360°durch Eigentümerschaft
Bis 30. Juni 2023: Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb
1. Juli bis 30. September 2023: Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360°
Ab 1. August 2023: Stilllegung Gasnetz durch Energie 360°
Ersatz von Gasheizungen
Für eine neue Heizlösung kontaktieren Sie am besten einen Haustechnikbetrieb Ihrer Wahl. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie bei der Energieberatung Stadt Zürich. Die Energieberatung Stadt Zürich begleitet Sie mit einer kostenlosen Beratung.
Energieberatung Stadt Zürich
Telefon: 41 44 412 24 15
E-Mail: ersatz-erdgas@zuerich.ch
Ersatz von Gaskochherden oder weiteren Gasgeräten
Wenden Sie sich für die Umstellung auf elektrisch betriebene Geräte und eine Überprüfung der Elektroinstallationen an einen Elektroinstallationsfachbetrieb lhrer Wahl. Weitere Informationen erhalten Sie bei:
ewz-Kundenzentrum
Telefon 058 319 47 00
Anschluss an das Fernwärmenetz
Möchten Sie Teil des Fernwärmenetzes werden? Wenn Sie Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgen möchten, wenden Sie sich für eine Offerte an:
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Telefon +41 44 417 77 77
Informationspflicht gegenüber neuer Eigentümerschaft
Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen, müssen Sie die neue Eigentümerschaft über die Stilllegung Ihres Gasanschlusses informieren. Am besten mit Hilfe unseres Merkblatts. Wir bitten Sie, uns Handänderungen schriftlich mitzuteilen. Die Allgemeinen Anschluss- und Lieferbedingungen für Erdgas und Biogas sehen vor, dass Energie 360° jeder Kundenwechsel rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt wird.
Restwertentschädigungen für Gasgeräte
Nicht alle Gasgeräte sind bis zum Zeitpunkt der Stilllegung vollständig amortisiert. In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° deshalb nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte:
Je nach Stilllegungsjahr, wenn Geräte zwischen dem 1. Januar 2002 und 31. Dezember 2011 installiert wurden.
Wenn der kumulierte Restwert des Geräts bei über CHF 500.– liegt.
Die Höhe der Entschädigung basiert auf der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerverbands Schweiz und des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie einer individuellen Beurteilung durch Energie 360°. Entscheidend für die Berechnung der Entschädigung sind der bei Energie 360° registrierte Installationsdatum, der Zeitpunkt der Netzstilllegung und der Anschaffungswert der Gasgeräte.
Details dazu finden Sie in der Entschädigungstabelle.
Zur Ermittlung des Restwerts benötigen wir die Rechnungskopien der Gasgeräte, die noch nicht amortisiert sind. Sind die Rechnungen nicht mehr verfügbar, ermitteln wir den Restwert auf der Basis von branchenüblichen Preisen.
Das Antragsformular für die Restwertentschädigung sowie die Rechnungskopien je Liegenschaft senden Sie bitte an: Energie 360° AG, Kundenservice, Aargauerstrasse 182, Postfach 805, 8010 Zürich oder per E-Mail an kundenservice@energie360.ch
Energieförderprogramm Stadt Zürich
Die Stadt Zürich fördert den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Installation von Wärmepumpen.
Fragen und Antworten
Generelle Fragen
Wie finde ich heraus, ob meine Liegenschaft im Fernwärmegebiet Zürich Nord liegt und von der Stilllegung des Gasnetzes betroffen ist?
Die betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer wurden alle von Energie 360° schriftlich informiert.
Auf folgender Website erfahren Sie weitere Details über die Stilllegung des Gasnetzes in Zürich Nord:
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Warum wird in Zürich Nord das Gas abgestellt?
Eine Gasheizung stösst zwar weniger CO2 aus als eine Ölheizung – insbesondere, wenn im Gas ein Anteil an klimafreundlichem Biogas enthalten ist. Dennoch handelt es sich bei Erdgas um einen fossilen Energieträger. In Zürich steht mit der Fernwärme eine ökologischere Alternative zur Verfügung und die kommunale Energieplanung sieht vor, diese konsequent zu nutzen. Auch Energie 360° setzt ihre Prioritäten seit Jahren auf erneuerbare Energie: Dort, wo erneuerbare Energie lokal verfügbar ist, soll sie genutzt werden.
In Zürich Nord wird seit den 1980er-Jahren das Fernwärmenetz rund um das Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz und das Holzheizkraftwerk Aubrugg ausgebaut, um die dort anfallende Abwärme und Wärme zu nutzen. Der Stadtrat hat deshalb 1992 entschieden, dass nur noch eine Art von leitungsgebundener Wärme zum Einsatz kommt – und dies ist die Fernwärme. Deshalb wird das Gasnetz in Zürich Nord bis 2024 etappenweise stillgelegt.
Ich habe einen gültigen Gasliefervertrag mit Energie 360°. Wird die Vertragslaufzeit eingehalten?
Die Gaslieferverträge von Energie 360° beinhalten eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Vertragsbedingungen werden wir selbstverständlich einhalten. Wir informieren alle unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig über die Stilllegung des Gasnetzes und über die nötigen Massnahmen sowie das weitere Vorgehen.
Fragen zur Verschiebung der Stilllegungsfristen
In Zürich Nord wurden die Stilllegungsfristen ja schon einmal verlängert, sind die aktuellen Fristen definitiv?
Der Stadtrat hat im Oktober 2012 eine Verschiebung der Stilllegung des Gasnetzes in Zürich Nord um bis zu fünf Jahre beschlossen, um den gasversorgten Kundinnen und Kunden von Energie 360° eine grösstmögliche Amortisation ihrer Gasgeräte zu ermöglichen. Der angepasste Zeitplan sieht nun eine etappenweise Stilllegung der Gasleitungen bis 2024 vor. Sofern eine Leitung nicht wegen eines Bauprojektes Dritter oder aus Sicherheitsgründen früher stillgelegt werden muss, sind diese Stilllegungstermine nun definitiv.
Was muss ich unternehmen, bevor mein Gasanschluss stillgelegt wird?
Die Eigentümerschaft oder die Verwaltung beauftragt einen installationsberechtigten Fachbetrieb (Sanitär, Heizungsmonteur) mit der Demontage der Hausinstallation: Der Haupthahn muss verschlossen und die Hausinstallation fachgerecht von der Gasversorgung getrennt und bei grösseren Anlagen mit Stickstoff gespült werden.
Die Eigentümerschaft, die Verwaltung oder der Sanitär bietet Energie 360° für die Zählerdemontage auf. zaehlerwechsel@energie360.ch oder 043 317 22 80
Energie 360° demontiert den Zähler und verzapft den Haupthahn. Für nicht amortisierte Gasgeräte kann bei Energie 360° eine Restwertentschädigung beantragt werden.
Fragen zur Restwertentschädigung
Mein Gasgerät ist noch nicht amortisiert und muss jetzt ersetzt werden. Erhalte ich dafür eine Entschädigung?
In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° Investitionen in Gasgeräte, die vor dem 31. Dezember 2011 installiert wurden und bis zum Stilllegungszeitpunkt noch nicht amortisiert sind. Basis für die Entschädigung sind die Vorgaben der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerverbands Schweiz und des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie eine individuelle Beurteilung durch Energie 360°. Anspruch auf eine Entschädigung besteht bei einem kumulierten Restwert der Geräte von über CHF 500.–
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.
Was muss ich unternehmen, um eine Restwertentschädigung für meine nicht amortisierten Gasgeräte zu erhalten?
Bitte senden Sie für eine Restwertentschädigung das ausgefüllte Antragsformular an unseren Kundenservice. Zur Ermittlung des Restwerts benötigen wir die Rechnungskopien der Gasgeräte, die noch nicht amortisiert sind. Falls die Rechnungen nicht mehr vorhanden sind, ermitteln wir den Restwert auf der Basis von branchenüblichen Preisen.
Wann erfolgt die Auszahlung der Entschädigung von nicht amortisierten Gasgeräten?
Die Auszahlung der Restwertentschädigung erfolgt in berechtigten Fällen, nachdem sämtliche Gaszähler einer betroffenen Liegenschaft durch einen Haustechnikfachbetrieb demontiert und an Energie 360° retourniert wurden.
Wer übernimmt die Kosten für die Demontage der Gasinstallationen innerhalb meiner Liegenschaft?
Die Kosten für die Demontage der Gasinstallationen innerhalb der Liegenschaft durch einen konzessionierten Haustechnikbetrieb gehen zu Lasten der Eigentümerschaft. Die Kosten für die Stilllegung der Hauszuleitung werden von Energie 360° übernommen.
Fragen zur Fernwärme
Ich habe eine Liegenschaft in Zürich Nord, die an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Was kostet das?
Wenn Sie Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgen möchten, wenden Sie sich bitte für eine Offerte an:
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Verkauf und Kundendienst
Telefon 044 645 88 88
www.erz.ch/zuerichwaerme
Fragen zu Alternativen
Welche Lösung gibt es für Liegenschaften, die nicht ans Fernwärmenetz angeschlossen werden können?
Eine Alternative könnte beispielsweise eine elektrische Wärmepumpe sein. Das Energie-Coaching der Stadt Zürich unterstützt Sie bei der Wahl einer neuen Heizlösung. Die unabhängigen Energie-Coachs begleiten Sie mit einer kostenlosen und individuellen Beratung.
Energie-Coaching:
Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Fragen zur Gasheizung
Welche alternativen Heizsysteme gibt es als Ersatz meiner bestehenden Gasheizung?
Im Gebiet Zürich Nord hat gemäss der Energieplanung die lokal verfügbare Fernwärme gegenüber anderen Energieträgern Priorität. Falls ein Anschluss an das Fernwärmenetz von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich nicht möglich sein sollte, könnte auch eine elektrische Wärmepumpe eine Alternative sein.
Für eine individuelle und kostenlose Beratung für eine neue Heizlösung wenden Sie sich am besten an das Energie-Coaching der Stadt Zürich:
Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Wie lange dauert es, bis meine Gasheizung mit einem neuen Heizsystem ersetzt ist?
Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung und zur Beurteilung der objektspezifisch nötigen Arbeitsaufwände für den Ersatz der Gasheizung an einen Haustechnikfachbetrieb.
An wen kann ich mich wenden, um meine Gasheizung mit einem neuen Heizsystem zu ersetzen?
Für eine neue Heizlösung kontaktieren Sie am besten einen Haustechnikbetrieb Ihrer Wahl.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie beim Energie-Coaching der Stadt Zürich. Die unabhängigen Energie-Coachs begleiten Sie mit einer kostenlosen Beratung.
Energie-Coaching:
Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Welche Arbeiten sind nötig, um die Gasheizung mit einem anderen Heizsystem zu ersetzen?
Je nach Ausgangslage und technischen Möglichkeiten sind pro Objekt unterschiedliche Arbeiten für den Heizungsersatz notwendig.
Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Haustechnikbetrieb oder an das Energie-Coaching der Stadt Zürich:
Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Was kostet der Ersatz meiner Gasheizung mit einem alternativen Heizsystem?
Gemäss den Voraussetzungen einer Liegenschaft und der Wahl eines Heizsystems können unterschiedliche Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich für die Beurteilung der objektspezifischen Möglichkeiten und eine individuelle Offerte an einen Haustechnikfachbetrieb.
Welches ist die günstigste Alternative zu meiner jetzigen Gasheizung?
Zur Bestimmung der Kosten für den Ersatz der Gasheizung empfiehlt es sich, von einem Haustechnikfachbetrieb Angebote für die individuell möglichen neuen Heizlösungen einzuholen.
Welches ist die ökologischste Alternative zu meiner jetzigen Gasheizung?
Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung der möglichen ökologischen Alternativen zum Ersatz Ihrer Gasheizung an das kostenlose Energie-Coaching der Stadt Zürich:
Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Fragen zum Gasherd
An wen kann ich mich wenden, um meinen Gaskochherd mit einem Elektrokochherd zu ersetzen?
Bitte wenden Sie sich für die Umstellung auf einen elektrischen Kochherd und die Überprüfung der dafür nötigen Elektroinstallationen an einen Elektroinstallationsfachbetrieb. Für die Demontage der bestehenden Gasinstallationen beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Haustechnikfachbetrieb.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
ewz-Kundenzentrum
Telefon 058 319 47 00
energieberatung@ewz.ch
Welche Arbeiten sind nötig, um meinen Gaskochherd mit einem elektrischen Kochherd zu ersetzen?
Je nach Einbausituation des bestehenden Gasherds und der im Haus vorhandenen Elektroinstallationen können unterschiedliche Arbeiten anfallen. Die Demontage der bestehenden Gasinstallationen wird durch einen konzessionierten Haustechnikfachbetrieb erledigt.
Zur Beurteilung der nötigen Arbeiten für die Installation eines Elektrokochherds lassen Sie sich am besten von einem Elektroinstallationsfachbetrieb beraten.
Worauf muss ich speziell achten, wenn ich meinen Gasherd mit einem elektrischen Kochherd ersetzen lasse?
Die bestehenden Gasinstallationen dürfen nur von einem konzessionierten Haustechnikfachbetrieb demontiert werden. Die meisten Elektroherdmodelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Falls noch kein solcher Anschluss vorhanden ist, muss die Elektroinstallation von einem Elektroinstallationsfachbetrieb angepasst werden. Bei Einbauherden können zudem Anpassungen eines Küchenbauers an der Küchenabdeckung nötig sein. Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung und Beurteilung der objektspezifischen Gegebenheiten an die entsprechenden Fachbetriebe.
Wie lange dauert es, bis ein Gasherd mit einem elektrischen Kochherd ersetzt ist?
Bitte wenden Sie sich zur Beurteilung der objektspezifisch nötigen Arbeitsaufwände für den Ersatz eines Gasherds mit einem elektrischen Kochherd und eine umfassende Beratung an einen Elektroinstallationsfachbetrieb.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da.
