Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zur Gas-Stilllegung? Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.
043 317 23 00 kundenservice@energie360.chUmweltfreundliche Fernwärme ersetzt fossiles Gas
In Zürich Nord wird die Gasversorgung schrittweise bis 2024 stillgelegt. Die kommunale Energieplanung sieht in diesem Fernwärmegebiet primär die Nutzung der Abwärme aus dem Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz vor. Energie 360° steht beratend zur Seite.
Das Gasnetz in Zürich Nord wird zwischen 2021 und 2024 etappenweise stillgelegt. Dieser Entscheid ist die Folge eines Stadtratsbeschlusses von 1992: Langfristig soll nur ein leitungsgebundener Energieträger im Gebiet bestehen bleiben – die Zürich Wärme (Fernwärme) von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich. Die Stilllegung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft, zu der sich die Stadt Zürich und ihre Stimmberechtigten bekannt haben.
Von der Stilllegung betroffen sind Liegenschaften mit Gasheizungen, Gaskochherden, Wassererwärmern, Raumheizgeräten und weiteren Gasgeräten mit Anschluss am Gasnetz. Alle Gasgeräte müssen hier mit einer alternativen Lösung ersetzt werden.
Bis 2024 werden die Gasleitungen im Gebiet Zürich Nord etappenweise stillgelegt. Die Karte zeigt, in welchem Jahr die Stilllegung in den Quartieren vollzogen wird.
Die wichtigsten Etappen der Stilllegung:
30. Juni 2023 | Kündigung Gasanschluss durch Energie 360° |
Bis 30. April 2024 | Einreichen Antrag auf Restwertentschädigung bei Energie 360° durch Eigentümerschaft |
Bis 30. Juni 2024 |
Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb |
1. Juli bis 30. September 2024 | Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360° |
Ab 1. August 2024 |
Stilllegung Gasnetz durch Energie 360° |
Die wichtigsten Etappen der Stilllegung:
30. Juni 2022 |
Kündigung Gasanschluss durch Energie 360° |
Bis 30. April 2023 |
Einreichen Antrag auf Restwertentschädigung bei Energie 360° durch Eigentümerschaft |
Bis 30. Juni 2023 | Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb |
1. Juli bis 30. September 2023 |
Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360° |
Ab 1. August 2023 | Stilllegung Gasnetz durch Energie 360° |
Eigentümerschaft
Energie 360°
Haustechnikbetrieb
Für eine neue Heizlösung kontaktieren Sie am besten einen Haustechnikbetrieb Ihrer Wahl. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie bei der Energieberatung Stadt Zürich. Die Energieberatung Stadt Zürich begleitet Sie mit einer kostenlosen Beratung.
Energieberatung Stadt Zürich
Telefon:
044 412 24 15
E-Mail:
ersatz-erdgas@zuerich.ch
Link:
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Wenden Sie sich für die Umstellung auf elektrisch betriebene Geräte und eine Überprüfung der Elektroinstallationen an einen Elektroinstallationsfachbetrieb lhrer Wahl. Weitere Informationen erhalten Sie bei:
ewz-Kundenzentrum
Telefon
058 319 47 00
Link:
www.ewz.ch/webportal
Möchten Sie Teil des Fernwärmenetzes werden? Wenn Sie Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgen möchten, wenden Sie sich für eine Offerte an:
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Telefon
044 417 77 77
Link:
www.stadt-zuerich.ch
Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen, müssen Sie die neue Eigentümerschaft über die Stilllegung Ihres Gasanschlusses informieren, zum Beispiel mit Hilfe unseres Merkblattes. Wir bitten Sie, uns Handänderungen schriftlich mitzuteilen. Die Allgemeinen Anschluss- und Lieferbedingungen für Erdgas und Biogas sehen vor, dass Energie 360° jeder Kundenwechsel rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden muss.
Nicht alle Gasgeräte sind bis zum Zeitpunkt der Stilllegung vollständig amortisiert. In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° deshalb nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte:
Die Höhe der Entschädigung basiert auf der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerverbands Schweiz und des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie einer individuellen Beurteilung durch Energie 360°. Entscheidend für die Berechnung der Entschädigung sind das bei Energie 360° registrierte Installationsdatum, der Zeitpunkt der Netzstilllegung und der Anschaffungswert der Gasgeräte.
Details dazu finden Sie in der Entschädigungstabelle.
Zur Ermittlung des Restwerts benötigen wir die Rechnungskopien der Gasgeräte, die noch nicht amortisiert sind. Sind die Rechnungen nicht mehr verfügbar, ermitteln wir den Restwert auf der Basis von branchenüblichen Preisen.
Das Antragsformular für die Restwertentschädigung sowie die Rechnungskopien pro Liegenschaft senden Sie bitte an: Energie 360° AG, Kundenservice, Aargauerstrasse 182, Postfach 805, 8010 Zürich oder per E-Mail an kundenservice@energie360.ch.
Die Stadt Zürich fördert den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Installation von Wärmepumpen mit den Förderprogrammen Heizungsersatz.
Entschädigungstabelle für nicht amortisierte Gasgeräte in Zürich Nord, PDF
Antrag Restwertentschädigung, PDF
Merkblatt Stilllegung Gasnetz in Zürich Unterstrass Nord, PDF
Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer*innen wurden alle von Energie 360° schriftlich informiert. Auf folgender Website erfahren Sie weitere Details über die Stilllegung des Gasnetzes in Zürich Nord: www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Erdgas ist ein fossiler Energieträger. In Zürich steht mit der Fernwärme eine ökologischere Alternative zur Verfügung und die kommunale Energieplanung sieht vor, diese konsequent zu nutzen. Auch Energie 360° setzt seit Jahren auf erneuerbare Energie: Dort, wo erneuerbare Energie lokal verfügbar ist, soll sie genutzt werden.
In Zürich Nord wird seit den 1980er-Jahren das Fernwärmenetz ausgebaut, um die dort anfallende Abwärme und Wärme zu nutzen. Der Stadtrat hat deshalb 1992 entschieden, dass nur noch eine Art von leitungsgebundener Wärme zum Einsatz kommt – und dies ist die Fernwärme. Deshalb wird das Gasnetz in Zürich Nord bis 2024 etappenweise stillgelegt.
Die Gaslieferverträge von Energie 360° beinhalten eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Vertragsbedingungen werden wir selbstverständlich einhalten. Wir informieren alle unsere Kund*innen rechtzeitig über die Stilllegung des Gasnetzes und über die nötigen Massnahmen sowie das weitere Vorgehen.
Der Stadtrat hat im Oktober 2012 eine Verschiebung der Stilllegung des Gasnetzes in Zürich Nord um bis zu fünf Jahre beschlossen, um den gasversorgten Kund*innen von Energie 360° eine grösstmögliche Amortisation ihrer Gasgeräte zu ermöglichen. Der angepasste Zeitplan sieht nun eine etappenweise Stilllegung der Gasleitungen bis 2024 vor. Sofern eine Leitung nicht wegen eines Bauprojektes Dritter oder aus Sicherheitsgründen früher stillgelegt werden muss, sind diese Stilllegungstermine nun definitiv.
Die Eigentümerschaft oder die Verwaltung beauftragt einen installationsberechtigten Fachbetrieb (Sanitär, Heizungsmonteur) mit der Demontage der Hausinstallation: Der Haupthahn muss verschlossen und die Hausinstallation muss fachgerecht von der Gasversorgung getrennt und bei grösseren Anlagen mit Stickstoff gespült werden.
Die Eigentümerschaft, die Verwaltung oder der Sanitärbetrieb bietet Energie 360° für die Zählerdemontage auf: zaehlerwechsel@energie360.ch oder 043 317 22 80
Energie 360° demontiert den Zähler und verzapft den Haupthahn. Für nicht amortisierte Gasgeräte kann bei Energie 360° eine Restwertentschädigung beantragt werden.
In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° Investitionen in Gasgeräte, die vor dem 31. Dezember 2011 installiert wurden und bis zum Stilllegungszeitpunkt noch nicht amortisiert sind. Basis für die Entschädigung sind die Vorgaben der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerverbands Schweiz und des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie eine individuelle Beurteilung durch Energie 360°. Anspruch auf eine Entschädigung besteht bei einem kumulierten Restwert der Geräte von über CHF 500.–
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.
Bitte senden Sie für eine Restwertentschädigung das ausgefüllte Antragsformular an unseren Kundenservice. Zur Ermittlung des Restwerts benötigen wir die Rechnungskopien der Gasgeräte, die noch nicht amortisiert sind. Falls die Rechnungen nicht mehr vorhanden sind, ermitteln wir den Restwert auf der Basis von branchenüblichen Preisen.
Die Auszahlung der Restwertentschädigung erfolgt in berechtigten Fällen, nachdem sämtliche Gaszähler einer betroffenen Liegenschaft durch einen Haustechnikfachbetrieb demontiert und an Energie 360° retourniert wurden.
Die Kosten für die Demontage der Gasinstallationen innerhalb der Liegenschaft durch einen konzessionierten Haustechnikbetrieb gehen zu Lasten der Eigentümerschaft. Die Kosten für die Stilllegung der Hauszuleitung werden von Energie 360° übernommen.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgen möchten, wenden Sie sich bitte für eine Offerte an:
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Verkauf und Kundendienst
Telefon
044 645 88 88
Im Gebiet Zürich Nord hat gemäss der Energieplanung die lokal verfügbare Fernwärme gegenüber anderen Energieträgern Priorität. Falls ein Anschluss an das Fernwärmenetz von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich nicht möglich sein sollte, könnte auch eine elektrische Wärmepumpe eine Alternative sein.
Für eine individuelle und kostenlose Beratung für eine neue Heizlösung wenden Sie sich am besten an das Energie-Coaching der Stadt Zürich:
Telefon
044 412 24 15 (Mo bis Do)
Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung und zur Beurteilung der objektspezifisch nötigen Arbeitsaufwände für den Ersatz der Gasheizung an einen Haustechnikfachbetrieb.
Für eine neue Heizlösung kontaktieren Sie am besten einen Haustechnikbetrieb Ihrer Wahl.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie beim Energie-Coaching der Stadt Zürich. Die unabhängigen Energie-Coachs begleiten Sie mit einer kostenlosen Beratung.
Energie-Coaching:
Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)
www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas
Je nach Ausgangslage und technischen Möglichkeiten sind pro Objekt unterschiedliche Arbeiten für den Heizungsersatz notwendig.
Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Haustechnikbetrieb oder an das Energie-Coaching der Stadt Zürich:
Telefon
044 412 24 15 (Mo bis Do)
Gemäss den Voraussetzungen einer Liegenschaft und der Wahl eines Heizsystems können unterschiedliche Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich für die Beurteilung der objektspezifischen Möglichkeiten und eine individuelle Offerte an einen Haustechnikfachbetrieb.
Zur Bestimmung der Kosten für den Ersatz der Gasheizung empfiehlt es sich, von einem Haustechnikfachbetrieb Angebote für die individuell möglichen neuen Heizlösungen einzuholen.
Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung der möglichen ökologischen Alternativen zum Ersatz Ihrer Gasheizung an das kostenlose Energie-Coaching der Stadt Zürich:
Telefon
044 412 24 15 (Mo bis Do)
Bitte wenden Sie sich für die Umstellung auf einen elektrischen Kochherd und die Überprüfung der dafür nötigen Elektroinstallationen an einen Elektroinstallationsfachbetrieb. Für die Demontage der bestehenden Gasinstallationen beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Haustechnikfachbetrieb.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
ewz-Kundenzentrum
Telefon
058 319 47 00
Je nach Einbausituation des bestehenden Gasherds und der im Haus vorhandenen Elektroinstallationen können unterschiedliche Arbeiten anfallen. Die Demontage der bestehenden Gasinstallationen wird durch einen konzessionierten Haustechnikfachbetrieb erledigt.
Zur Beurteilung der nötigen Arbeiten für die Installation eines Elektrokochherds lassen Sie sich am besten von einem Elektroinstallationsfachbetrieb beraten.
Die bestehenden Gasinstallationen dürfen nur von einem konzessionierten Haustechnikfachbetrieb demontiert werden. Die meisten Elektroherdmodelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Falls noch kein solcher Anschluss vorhanden ist, muss die Elektroinstallation von einem Elektroinstallationsfachbetrieb angepasst werden. Bei Einbauherden können zudem Anpassungen eines Küchenbauers an der Küchenabdeckung nötig sein. Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung und Beurteilung der objektspezifischen Gegebenheiten an die entsprechenden Fachbetriebe.
Bitte wenden Sie sich zur Beurteilung der objektspezifisch nötigen Arbeitsaufwände für den Ersatz eines Gasherds mit einem elektrischen Kochherd und eine umfassende Beratung an einen Elektroinstallationsfachbetrieb.
Haben Sie Fragen zur Gas-Stilllegung? Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.
043 317 23 00 kundenservice@energie360.ch