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Umweltfreundliche Fernwärme ersetzt fossiles Gas

Gasnetz-Stilllegung in Zürich Nord

In Zürich Nord wird die Gasversorgung schrittweise bis 2024 stillgelegt. Die kommunale Energieplanung sieht in diesem Fernwärmegebiet primär die Nutzung der Abwärme aus dem Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz vor. Energie 360° steht beratend zur Seite.

Abschied vom Gas: Hintergrund der Stilllegung

Das Gasnetz in Zürich Nord wird zwischen 2021 und 2024 etappenweise stillgelegt. Dieser Entscheid ist die Folge eines Stadtratsbeschlusses von 1992: Langfristig soll nur ein leitungsgebundener Energieträger im Gebiet bestehen bleiben – die Zürich Wärme (Fernwärme) von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich. Die Stilllegung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft, zu der sich die Stadt Zürich und ihre Stimmberechtigten bekannt haben.

Welche Geräte und Installationen sind von der Stilllegung betroffen?

Von der Stilllegung betroffen sind Liegenschaften mit Gasheizungen, Gaskochherden, Wassererwärmern, Raumheizgeräten und weiteren Gasgeräten mit Anschluss am Gasnetz. Alle Gasgeräte müssen hier mit einer alternativen Lösung ersetzt werden.

Stilllegungsgebiete

Bis 2024 werden die Gasleitungen im Gebiet Zürich Nord etappenweise stillgelegt. Die Karte zeigt, in welchem Jahr die Stilllegung in den Quartieren vollzogen wird.

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Zürich Unterstrass Nord: Zeitplan der Stilllegung

Die wichtigsten Etappen der Stilllegung:

30. Juni 2023 Kündigung Gasanschluss durch Energie 360°
Bis 30. April 2024 Einreichen Antrag auf Restwertentschädigung bei Energie 360° durch Eigentümerschaft
Bis 30. Juni 2024

Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb

1. Juli bis 30. September 2024 Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360°
Ab 1. August 2024

Stilllegung Gasnetz durch Energie 360°

 

Zürich Neuaffoltern: Zeitplan der Stilllegung

Die wichtigsten Etappen der Stilllegung:

30. Juni 2022

Kündigung Gasanschluss durch Energie 360°
Bis 30. April 2023

Einreichen Antrag auf Restwertentschädigung bei Energie 360° durch Eigentümerschaft

Bis 30. Juni 2023 Entfernen Gasinstallation durch Haustechnikbetrieb
1. Juli bis 30. September 2023

Kontrolle Deinstallation der Geräte durch Energie 360°

Ab 1. August 2023 Stilllegung Gasnetz durch Energie 360°

 

Schrittweise Stilllegung – wer muss was unternehmen?

Eigentümerschaft

  • Lässt die Gasinstallation innerhalb der Liegenschaft durch einen konzessionierten Haustechnikbetrieb auf eigene Kosten entfernen.
  • Lässt Gaszähler durch Energie 360°demontieren. Kontakt: 043 317 22 80, zaehlerwechsel@energie360.ch
  • Beantragt die Restwertentschädigung.
  • Informiert Energie 360° nach Beendigung der Arbeiten.

Energie 360° 

  • Demontiert Gaszähler und verschliesst Gaszuleitung im Gebäude.
  • Legt Gasnetz still, entfernt Haupthahn, verschliesst Hauseinführung und montiert Bezeichnungsschild.

Haustechnikbetrieb

  • Demontiert die Gasinstallationen und Geräte im Auftrag der Eigentümerschaft.

Sichere Demontage von Gasinstallationen 

Kontakte für weitere Fragen zur Gas-Stilllegung

Ersatz von Gasheizungen

Für eine neue Heizlösung kontaktieren Sie am besten einen Haustechnikbetrieb Ihrer Wahl. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie bei der Energieberatung Stadt Zürich. Die Energieberatung Stadt Zürich begleitet Sie mit einer kostenlosen Beratung.

Energieberatung Stadt Zürich
Telefon: 044 412 24 15
E-Mail: ersatz-erdgas@zuerich.ch
Link: www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas

Ersatz von Gaskochherden oder weiteren Gasgeräten

Wenden Sie sich für die Umstellung auf elektrisch betriebene Geräte und eine Überprüfung der Elektroinstallationen an einen Elektroinstallationsfachbetrieb lhrer Wahl. Weitere Informationen erhalten Sie bei:

ewz-Kundenzentrum
Telefon 058 319 47 00
Link: www.ewz.ch/webportal

Anschluss an das Fernwärmenetz

Möchten Sie Teil des Fernwärmenetzes werden? Wenn Sie Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgen möchten, wenden Sie sich für eine Offerte an:

ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Telefon 044 417 77 77
Link: www.stadt-zuerich.ch

Informationspflicht gegenüber neuer Eigentümerschaft

Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen, müssen Sie die neue Eigentümerschaft über die Stilllegung Ihres Gasanschlusses informieren, zum Beispiel mit Hilfe unseres Merkblattes. Wir bitten Sie, uns Handänderungen schriftlich mitzuteilen. Die Allgemeinen Anschluss- und Lieferbedingungen für Erdgas und Biogas sehen vor, dass Energie 360° jeder Kundenwechsel rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden muss.

Restwertentschädigungen für Gasgeräte

Nicht alle Gasgeräte sind bis zum Zeitpunkt der Stilllegung vollständig amortisiert. In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° deshalb nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte:

  • Je nach Stilllegungsjahr, wenn die Geräte zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2011 installiert wurden.
  • Wenn der kumulierte Restwert des Geräts bei über CHF 500.– liegt.

Die Höhe der Entschädigung basiert auf der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerverbands Schweiz und des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie einer individuellen Beurteilung durch Energie 360°. Entscheidend für die Berechnung der Entschädigung sind das bei Energie 360° registrierte Installationsdatum, der Zeitpunkt der Netzstilllegung und der Anschaffungswert der Gasgeräte.

Details dazu finden Sie in der Entschädigungstabelle.

Zur Ermittlung des Restwerts benötigen wir die Rechnungskopien der Gasgeräte, die noch nicht amortisiert sind. Sind die Rechnungen nicht mehr verfügbar, ermitteln wir den Restwert auf der Basis von branchenüblichen Preisen.

Das Antragsformular für die Restwertentschädigung sowie die Rechnungskopien pro Liegenschaft senden Sie bitte an: Energie 360° AG, Kundenservice, Aargauerstrasse 182, Postfach 805, 8010 Zürich oder per E-Mail an kundenservice@energie360.ch.

Energieförderprogramm Stadt Zürich

Die Stadt Zürich fördert den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Installation von Wärmepumpen mit den Förderprogrammen Heizungsersatz.  

 Downloads

Entschädigungstabelle für nicht amortisierte Gasgeräte in Zürich Nord, PDF

Antrag Restwertentschädigung, PDF

Merkblatt Stilllegung Gasnetz in Zürich Unterstrass Nord, PDF

Merkblatt Stilllegung Gasnetz in Zürich Neuaffoltern, PDF

Fragen und Antworten

Liegt meine Liegenschaft im Gebiet der Gasnetz-Stilllegung?

Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer*innen wurden alle von Energie 360° schriftlich informiert. Auf folgender Website erfahren Sie weitere Details über die Stilllegung des Gasnetzes in Zürich Nord:  www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas

Warum wird in Zürich Nord das Gas abgestellt?

Erdgas ist ein fossiler Energieträger. In Zürich steht mit der Fernwärme eine ökologischere Alternative zur Verfügung und die kommunale Energieplanung sieht vor, diese konsequent zu nutzen. Auch Energie 360° setzt seit Jahren auf erneuerbare Energie: Dort, wo erneuerbare Energie lokal verfügbar ist, soll sie genutzt werden.

In Zürich Nord wird seit den 1980er-Jahren das Fernwärmenetz ausgebaut, um die dort anfallende Abwärme und Wärme zu nutzen. Der Stadtrat hat deshalb 1992 entschieden, dass nur noch eine Art von leitungsgebundener Wärme zum Einsatz kommt – und dies ist die Fernwärme. Deshalb wird das Gasnetz in Zürich Nord bis 2024 etappenweise stillgelegt.

Wird die Laufzeit gültiger Gaslieferverträge eingehalten?

Die Gaslieferverträge von Energie 360° beinhalten eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Vertragsbedingungen werden wir selbstverständlich einhalten. Wir informieren alle unsere Kund*innen rechtzeitig über die Stilllegung des Gasnetzes und über die nötigen Massnahmen sowie das weitere Vorgehen.

Sind die aktuellen Stilllegungsfristen definitiv?

Der Stadtrat hat im Oktober 2012 eine Verschiebung der Stilllegung des Gasnetzes in Zürich Nord um bis zu fünf Jahre beschlossen, um den gasversorgten Kund*innen von Energie 360° eine grösstmögliche Amortisation ihrer Gasgeräte zu ermöglichen. Der angepasste Zeitplan sieht nun eine etappenweise Stilllegung der Gasleitungen bis 2024 vor. Sofern eine Leitung nicht wegen eines Bauprojektes Dritter oder aus Sicherheitsgründen früher stillgelegt werden muss, sind diese Stilllegungstermine nun definitiv.

 

Was muss ich tun, bevor mein Gasanschluss stillgelegt wird?

Die Eigentümerschaft oder die Verwaltung beauftragt einen installationsberechtigten Fachbetrieb (Sanitär, Heizungsmonteur) mit der Demontage der Hausinstallation: Der Haupthahn muss verschlossen und die Hausinstallation muss fachgerecht von der Gasversorgung getrennt und bei grösseren Anlagen mit Stickstoff gespült werden.

Die Eigentümerschaft, die Verwaltung oder der Sanitärbetrieb bietet Energie 360° für die Zählerdemontage auf:  zaehlerwechsel@energie360.ch oder 043 317 22 80

Energie 360° demontiert den Zähler und verzapft den Haupthahn. Für nicht amortisierte Gasgeräte kann bei Energie 360° eine Restwertentschädigung beantragt werden.

 

Mein Gasgerät muss ersetzt werden. Werde ich entschädigt?

In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° Investitionen in Gasgeräte, die vor dem 31. Dezember 2011 installiert wurden und bis zum Stilllegungszeitpunkt noch nicht amortisiert sind. Basis für die Entschädigung sind die Vorgaben der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerverbands Schweiz und des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie eine individuelle Beurteilung durch Energie 360°. Anspruch auf eine Entschädigung besteht bei einem kumulierten Restwert der Geräte von über CHF 500.–

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.

Wie erhalte ich eine Restwertentschädigung für Gasgeräte?

Bitte senden Sie für eine Restwertentschädigung das ausgefüllte Antragsformular an unseren Kundenservice. Zur Ermittlung des Restwerts benötigen wir die Rechnungskopien der Gasgeräte, die noch nicht amortisiert sind. Falls die Rechnungen nicht mehr vorhanden sind, ermitteln wir den Restwert auf der Basis von branchenüblichen Preisen.

Wann wird die Entschädigung für Gasgeräte ausbezahlt?

Die Auszahlung der Restwertentschädigung erfolgt in berechtigten Fällen, nachdem sämtliche Gaszähler einer betroffenen Liegenschaft durch einen Haustechnikfachbetrieb demontiert und an Energie 360° retourniert wurden.

Wer zahlt die Demontage der Gasinstallationen?

Die Kosten für die Demontage der Gasinstallationen innerhalb der Liegenschaft durch einen konzessionierten Haustechnikbetrieb gehen zu Lasten der Eigentümerschaft. Die Kosten für die Stilllegung der Hauszuleitung werden von Energie 360° übernommen.

Was kostet der Anschluss an das Fernwärmenetz?

Wenn Sie Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgen möchten, wenden Sie sich bitte für eine Offerte an:

ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Verkauf und Kundendienst
Telefon 044 645 88 88

www.erz.ch/zuerichwaerme

Welche Alternativen gibt es als Ersatz für meine Gasheizung?

Im Gebiet Zürich Nord hat gemäss der Energieplanung die lokal verfügbare Fernwärme gegenüber anderen Energieträgern Priorität. Falls ein Anschluss an das Fernwärmenetz von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich nicht möglich sein sollte, könnte auch eine elektrische Wärmepumpe eine Alternative sein.

Für eine individuelle und kostenlose Beratung für eine neue Heizlösung wenden Sie sich am besten an das Energie-Coaching der Stadt Zürich:

Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)

www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas

Wie lange dauert der Ersatz meiner Gasheizung?

Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung und zur Beurteilung der objektspezifisch nötigen Arbeitsaufwände für den Ersatz der Gasheizung an einen Haustechnikfachbetrieb.

Wer unterstützt mich beim Ersatz meiner Gasheizung?

Für eine neue Heizlösung kontaktieren Sie am besten einen Haustechnikbetrieb Ihrer Wahl.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie beim Energie-Coaching der Stadt Zürich. Die unabhängigen Energie-Coachs begleiten Sie mit einer kostenlosen Beratung.

Energie-Coaching:

Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)

www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas

 

Welche Arbeiten sind zum Ersatz meiner Gasheizung nötig?

Je nach Ausgangslage und technischen Möglichkeiten sind pro Objekt unterschiedliche Arbeiten für den Heizungsersatz notwendig.

Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Haustechnikbetrieb oder an das Energie-Coaching der Stadt Zürich:

Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)

www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas

Was kostet der Ersatz meiner Gasheizung?

Gemäss den Voraussetzungen einer Liegenschaft und der Wahl eines Heizsystems können unterschiedliche Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich für die Beurteilung der objektspezifischen Möglichkeiten und eine individuelle Offerte an einen Haustechnikfachbetrieb.

Welches ist die günstigste Alternative zu meiner Gasheizung?

Zur Bestimmung der Kosten für den Ersatz der Gasheizung empfiehlt es sich, von einem Haustechnikfachbetrieb Angebote für die individuell möglichen neuen Heizlösungen einzuholen.

Welches ist der ökologischste Ersatz meiner Gasheizung?

Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung der möglichen ökologischen Alternativen zum Ersatz Ihrer Gasheizung an das kostenlose Energie-Coaching der Stadt Zürich:

Telefon 044 412 24 15 (Mo bis Do)

www.stadt-zuerich.ch/ersatz-erdgas

Wer ersetzt einen Gaskochherd mit einem Elektrokochherd?

Bitte wenden Sie sich für die Umstellung auf einen elektrischen Kochherd und die Überprüfung der dafür nötigen Elektroinstallationen an einen Elektroinstallationsfachbetrieb. Für die Demontage der bestehenden Gasinstallationen beauftragen Sie bitte einen konzessionierten Haustechnikfachbetrieb.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

ewz-Kundenzentrum
Telefon 058 319 47 00

energieberatung@ewz.ch

Welche Arbeiten sind zum Ersatz meines Gaskochherd nötig?

Je nach Einbausituation des bestehenden Gasherds und der im Haus vorhandenen Elektroinstallationen können unterschiedliche Arbeiten anfallen. Die Demontage der bestehenden Gasinstallationen wird durch einen konzessionierten Haustechnikfachbetrieb erledigt.
Zur Beurteilung der nötigen Arbeiten für die Installation eines Elektrokochherds lassen Sie sich am besten von einem Elektroinstallationsfachbetrieb beraten.

Was muss ich beim Wechsel auf einen elektrischen Herd beachten?

Die bestehenden Gasinstallationen dürfen nur von einem konzessionierten Haustechnikfachbetrieb demontiert werden. Die meisten Elektroherdmodelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Falls noch kein solcher Anschluss vorhanden ist, muss die Elektroinstallation von einem Elektroinstallationsfachbetrieb angepasst werden. Bei Einbauherden können zudem Anpassungen eines Küchenbauers an der Küchenabdeckung nötig sein. Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung und Beurteilung der objektspezifischen Gegebenheiten an die entsprechenden Fachbetriebe.

 

Wie lange dauert der Wechsel auf einen elektrischen Herd?

Bitte wenden Sie sich zur Beurteilung der objektspezifisch nötigen Arbeitsaufwände für den Ersatz eines Gasherds mit einem elektrischen Kochherd und eine umfassende Beratung an einen Elektroinstallationsfachbetrieb.

 

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zur Gas-Stilllegung? Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.

043 317 23 00 kundenservice@energie360.ch

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