Finanzspritze für Elektromobilität: Diese Subventionen gibt es
Die Elektromobilität entwickelt sich rasant und erfordert einen ebenso zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Energie 360° bietet Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Förderungen und erklärt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.
Publiziert 21.03.2023 Lesedauer 6 minAuf Schweizer Strassen sind immer mehr Elektroautos unterwegs. Dieser Trend ist erfreulich, muss sich aber noch verstärken. Denn ein rascher Anstieg der Zulassungszahlen von Fahrzeugen mit CO2-neutralen Antrieben ist der Schlüssel, um die Schadstoff- und Lärmemissionen zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Treibstoffimporten aus dem Ausland zu verringern. In seiner Roadmap Elektromobilität 2025 hat der Bund das primäre Ziel festgelegt: nutzerfreundliches und netzdienliches Laden – zu Hause, am Arbeitsort und unterwegs.
Unterstützung durch Bund, Kanton, Gemeinde, Energieversorger und Stiftungen
Neben einer künftigen einheitlichen Förderung des Bundes in geringerer Höhe gibt es zusätzlich weitere substanzielle Förderbeiträge von verschiedenen Stellen und in unterschiedlicher Form. Manche Gemeinden und Städte wie Bern fördern die Ladeinfrastruktur mit einem einmaligen Betrag, sofern sie über Konnektivität verfügt.
Kaufprämien: Auf nationaler Ebene sind Elektroautos beim Kauf von der Automobilsteuer in Höhe von 4% des Fahrzeugwerts befreit. Weiter leisten bestimmte Kantone, Gemeinden und Energieversorger Förderbeiträge bis zu CHF 5000 beim Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs.
Fahrzeugsteuer: In einigen Kantonen (z. B. Zürich, Solothurn und Nidwalden) sind Elektroautos von der Fahrzeugsteuer gänzlich befreit, die bei Verbrennerfahrzeugen mit der gleichen Leistung und dem gleichen Gewicht bis zu 1500 Franken pro Jahr betragen kann. Ein Grossteil der Kantone gewährt immerhin Rabatte und Ermässigungen von 25% bis 75%.
Installation von Ladeinfrastruktur: Die Förderung ist entscheidend für den Erfolg der Ladeinfrastruktur. In zahlreichen Gemeinden und Städten werden finanzielle Zuschüsse in der Höhe von bis zu 60% der Kosten für die Grundinstallation gewährt, etwa für die Erschliessung einer Tiefgarage mit den notwendigen Stromleitungen. Auch für netzwerkfähige Ladestationen mit intelligentem Lastmanagement bieten viele Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen Unterstützung in Form von Subventionen. Je nach Projekt sind hohe fünfstellige Unterstützungsbeträge möglich.
Planung von Ladeinfrastruktur: Im Rahmen eines neuen Förderprogramms des Bundes wurden insgesamt 4 Millionen Franken für die Planung von Ladeinfrastrukturprojekten gesprochen. Die entsprechenden Studien müssen bis Ende Oktober 2023 abgeschlossen sein.
Für die Planung sowie die Grundinstallation von Ladestationen können in zahlreichen Gemeinden und Städten finanzielle Zuschüsse beantragt werden.
Welche Förderungen gibt es für mich als Immobilieninvestor*in, Gebäudeverwalter*in oder -eigentümer*in?
In jedem Fall sollten Sie sich darüber erkundigen, welche Arten von Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie deren Potenzial optimal ausschöpfen. Informieren Sie sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene und nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihrem Energieversorger auf. Idealerweise setzen Sie so rasch wie möglich Ihre Elektromobilitätsstrategie auf, da durch den zunehmenden Infrastrukturbedarf Wartezeiten auf administrativer Seite entstehen können und die zeitliche Gültigkeit von Förderungen nicht immer festgelegt ist. Grundsätzlich gehen Sie am besten folgendermassen vor:
- Definieren Sie Ihre Elektromobilitätsstrategie.
- Streben Sie eine Gesamtlösung mit intelligentem Lastmanagement an.
- Wählen Sie ein kompetentes Partnerunternehmen mit Erfahrung.
Welche Förderungen gibt es für mich als Privatperson?
Informationen zu Förderungen für Privatpersonen und wie Sie diese beantragen finden Sie hier: Förderprogramme. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl an und wählen Sie «Mobilität»/«Privat» aus.
Überblick über die Förderprogramme in den Kantonen Zürich, Aargau und Waadt
Um Ihnen möglichst viele Informationen bereitzustellen und einen Überblick zu bieten, haben wir die wichtigsten Förderprogramme in den Kantonen Zürich, Aargau und Waadt für Sie zusammengefasst.
Kanton Zürich: 50-Millionen-Kredit für die Ladeinfrastruktur
Im Kanton Zürich sind Elektrofahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb bis Ende 2024 von der Motorfahrzeugsteuer gänzlich befreit. Hybridfahrzeuge bezahlen die Hälfte. Gemeinden, Unternehmen und Investor*innen, die den Kauf eines Elektrofahrzeugs in Erwägung ziehen, profitieren von einer kostenlosen Mobilitätsberatung (Impuls Mobilität) des Amts für Mobilität.
Gefördert werden soll aber vor allem der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Der Kantonsrat hat das «Förderprogramm Ladeinfrastruktur» in Höhe von 50 Millionen Franken bewilligt, das vorerst auf die Jahre 2023 bis 2026 begrenzt ist. Er dient dazu, die Kosten der Grundinstallationen für die Ladeinfrastruktur zu senken. Dieser Rahmenkredit schafft einen zusätzlichen Anreiz für die Elektromobilität, indem er den vor allem in Mietshäusern und Immobilien im Stockwerkeigentum noch unzureichenden Ausbau von Ladelösungen voranbringt.
Die Fördersumme beträgt 500 Franken pro Parkplatz, ab dem 16. Parkplatz reduziert sich der Beitrag für jeden weiteren Parkplatz auf 300 Franken. Bedingung für die Förderung ist der Einsatz eines Lastmanagements sowie der Bezug von erneuerbarem Strom.
Im Kanton Zürich gibt es je nach Gemeinde auch zusätzliche Förderungen, über die Sie sich in unserer PDF-Übersicht informieren können. Diese sind unabhängig vom kantonalen Förderprogramm und je nach Fall kumulierbar. Auskunft kann Ihnen zudem Ihre Gemeindeverwaltung erteilen oder Sie nehmen mit einer Ansprechperson bei Energie 360° Kontakt auf.
Stadt Zürich: von bis zu 60% Kostenersparnis profitieren
Wie stark sie von Fördergeldern profitieren können zeigt folgendes Beispiel einer privaten Tiefgarage mit 50 Parkplätzen: Wird diese mit einer Ladeinfrastruktur inklusive Lastmanagement ausgestattet, wird ein Förderbeitrag von 60% der Anlagekosten gewährt – ebenso 60% der Installationskosten. Alternativ gilt ein Betrag von 80 Franken pro Kilowatt Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag.
Verbaute Leistung (22 kW × 50 = 1100 kW) | 1 100 |
Kosten Grundinstallation (Ausbaustufe C1) |
50 000 |
Erschliessung zusätzlicher PP von Flachband (Ausbaustufe C2) |
24 750 |
Kosten Ladestationen (Ausbaustufe D) |
74 750 |
Gesamtkosten ohne Förderung | 149 500 |
Förderung Stadt ZH: 60% der Kosten* | 89 700 |
Maximale Förderung von CHF 80 pro kW* | 88 000 |
Beiträge der 2000-Watt-Gesellschaft | 88 000 |
Gesamtkosten mit Förderung | 61 500 |
* Massgebend ist jeweils der tiefere Betrag
Legende zur Tabelle: Alle Beträge in CHF exkl. MWST, alle Angaben ohne Gewähr. Die Sprechung der Förderung und die Bestimmung des effektiven Förderbeitrags ist Sache der Förderstelle 2000-Watt-Gesellschaft der Stadt Zürich. Es handelt sich um Durchschnittspreise ohne Leistungserhöhung.
Kanton Aargau: Städte gehen mit gutem Beispiel voran
Der Kanton Aargau unterstützt die Beratung zur Ladeinfrastruktur für Elektromobilität pauschal mit 350 Franken. Die Städte Aarau und Baden haben zusätzlich eigene Förderprogramme. Aarau fördert Ausbaukonzepte für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften mit maximal 50% der Kosten zur Konzepterstellung oder mit 3000 Franken pro Gesuch. Die Stadt Baden beteiligt sich bei neu installierten Elektroladestationen und deren Erschliessung bei Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentumsbauten ab drei Einheiten. Gemeinsam erschlossene Garagen von einzelnen Einheiten werden ebenfalls berücksichtigt. Der Förderbeitrag beträgt maximal 25% der Investitionskosten, jedoch höchstens 1000 Franken pro Ladepunkt. Für die Erschliessung der Ladeinfrastruktur beträgt er zusätzlich höchstens 500 Franken pro Parkplatz. Die Erschliessungskosten beinhalten die Erstellung von Strom- und Kommunikationsleitungen zu den Parkplätzen nach der Ausbaustufe C1 gemäss SIA-Norm 2060.
Kanton Waadt: möglichst viele Ladepunkte
Der Kanton Waadt fördert private Akteure – in erster Linie Hausbesitzer*innen sowie Unternehmen und Vereine, die ihren Mitarbeitenden und Mitgliedern Parkplätze mit Ladestationen zur Verfügung stellen. Die Investitionshilfe zur Ausstattung bestehender Gebäude beträgt 500 bis 2000 Franken pro Ladepunkt, jedoch maximal 50% der Gesamtkosten. Das sogenannte «Destination Charging» auf halböffentlichen Parkplätzen bei Geschäften, Restaurants, Hotels oder Freizeitanlagen wird mit 500 bis 3000 Franken unterstützt – maximal ebenfalls mit 50% der Gesamtkosten. Die Devise des Kantons Waadt lautet: möglichst viele Ladepunkte statt wenige Schnellladepunkte.
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