Endlich Klarheit: Welche Energieförderung gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es viele Förderprogramme, um die erneuerbaren Energien und die Gebäudeeffizienz voranzubringen. Doch sie variieren von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Dieser Fördergeld-Guide zeigt Ihnen die wichtigsten Grundsätze.
Publiziert 16.06.2026 Lesedauer 5 minOb für Heizungsersatz, Solaranlage oder Batteriespeicher: Die Förderlandschaft in der Schweiz macht es interessant, in erneuerbare Energiesysteme zu investieren. Finanziert und verwaltet werden die Fördergelder primär vom Bund und von den Kantonen, ergänzend aber auch von den Gemeinden – also von allen staatlichen Ebenen. Dieser Föderalismus macht die Energieförderung komplex.
Immerhin sorgt das Harmonisierte Fördermodell der Kantone dafür, dass die kantonalen Förderprogramme auf vergleichbaren Grundlagen beruhen. Jeder Kanton bestimmt aber selbst, welche Massnahmen er fördert und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.
Förderung der Gebäudesanierung
Bei Bestandsbauten setzen viele Hauseigentümer*innen zuerst Massnahmen zur Gebäudesanierung um, bevor sie in neue Energieanlagen investieren. Der Grund dafür: Dadurch sinkt der Energiebedarf, sodass sich die neue Wärmelösung anschliessend kleiner dimensionieren lässt. Bei einer integralen Energielösung kann die Sanierung neben der Wärmepumpe auch die Dimensionierung von Solaranlage und Batteriespeicher beeinflussen.
Die Förderbeiträge für energetische Gebäudesanierungen werden vor allem über die Kantone abgewickelt. Neben umfassenden Sanierungen wird in nahezu allen Kantonen die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen das Erdreich unterstützt. Bedingung ist dabei vielerorts ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus).
Rechenbeispiel
Bei einer Überbauung in der Zürcher Gemeinde Männedorf mit einer Energiebezugsfläche (EBF) von 10 000 m2 wird eine umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-ECO-Zertifikat vorgenommen. Der kantonale Förderbeitrag dafür beträgt CHF 70.– pro m2 EBF, insgesamt also CHF 700 000.–.
Der GEAK ist der schweizweit einheitliche Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er bewertet ein Gebäude hinsichtlich Effizienz der Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkten CO2-Emissionen für Raumwärme und Warmwasser. Der GEAK Plus ergänzt diese Beurteilung durch einen Beratungsbericht mit Sanierungsvarianten. Grundsätzlich ist der GEAK freiwillig. Er kann aber eine Voraussetzung zum Erlangen von Fördermitteln für die Gebäudesanierung sein. In vielen Kantonen wird auch die Erstellung des GEAK Plus finanziell unterstützt.
Förderung der Heizung
Wer eine Elektroheizung oder eine fossile Heizung durch eine erneuerbare Wärmelösung ersetzt, profitiert von einem Zuschuss des Kantons. Gefördert werden Wärmepumpen, Anschlüsse an Wärmenetze sowie thermische Solaranlagen für die Warmwasserproduktion. Die Finanzierung erfolgt über das Gebäudeprogramm und durch zusätzliche kantonale Beiträge.
Ergänzend zu den kantonalen Förderprogrammen gewähren etliche Städte und Gemeinden kommunale Förderbeiträge – vor allem für Wärmepumpen. Viele Städte mit einer Fernwärmeversorgung unterstützen zudem einen Anschluss ans Fernwärmenetz. Einige bezuschussen auch einen vorzeitigen Heizungsersatz oder Übergangslösungen, falls das Fernwärmenetz zum Zeitpunkt des Heizungsersatzes noch nicht zur Verfügung steht.
Hinzu kommen Förderbeiträge durch Dritte. Zum Beispiel belohnt Renera (ehemals Energie Zukunft Schweiz) den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe (> 50 kW) mit einer Klimaprämie.
Rechenbeispiel
Bei der Überbauung vom vorherigen Beispiel sollen nach der Gesamtsanierung die bisherigen Ölheizungen durch eine Wärmelösung mit Luft/Wasser-Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser mit einer Nennleistung von insgesamt 300 kW ersetzt werden. Der kantonale Förderbeitrag setzt sich aus der Grundpauschale von CHF 2900.– für eine Mindestleistung von 15 kW und einem Betrag von CHF 160.– pro zusätzlichem Kilowatt thermischer Leistung zusammen. Er beträgt bei diesem Beispiel also CHF 48 500.–. Ist diese Wärmelösung verglichen mit einem fossilen Heizsystem unwirtschaftlich, kann zusätzlich eine Klimaprämie bei Renera beantragt werden.
Das Gebäudeprogramm ist ein gemeinsames Programm des Bundes und der Kantone, um Gebäudeeffizienz und erneuerbare Energiesysteme zu fördern. Finanziert wird die Förderung durch Mittel aus der CO2-Abgabe, kantonale Beiträge sowie Bundesmittel aus dem bis Ende 2034 befristeten Impulsprogramm, das mit dem Klima- und Innovationsgesetz geschaffen wurde. Für die Umsetzung des Gebäudeprogramms sind die Kantone zuständig. Basis ist das Harmonisierte Fördermodell der Kantone.
- Informieren Sie sich, welche Förderbeiträge Ihr Kanton gewährt und welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen. Prüfen Sie auch, für welche Fördermassnahmen Sie einen GEAK Plus benötigen.
- Lassen Sie wenn nötig den GEAK Plus erstellen.
- Planen Sie Ihre Massnahmen wie Gebäudesanierung oder Heizungsersatz.
- Beantragen Sie die Fördergelder dafür vor der Umsetzung.
- Setzen Sie die Massnahmen um.
- Melden Sie den Abschluss der Massnahmen, damit die Fördergelder ausbezahlt werden können.
Förderung der Solaranlage
Solaranlagen werden primär vom Bund gefördert, und zwar mit einer Einmalvergütung. Diese beläuft sich auf maximal 30 Prozent der Erstellungskosten einer Referenzanlage. Bei Solaranlagen zwischen 2 und 100 kWp Leistung beantragen die Eigentümer*innen den Förderbeitrag (kleine Einmalvergütung) nach der Inbetriebnahme. Bei grösseren Anlagen kann die Anmeldung für den Förderbeitrag (grosse Einmalvergütung) schon vor der Inbetriebnahme erfolgen.
Finanziert werden die Einmalvergütungen über den Netzzuschlag, den die Stromkonsument*innen für jede Kilowattstunde Strom bezahlen. Mit der Administration der Förderbeiträge hat der Bund das Unternehmen Pronovo beauftragt.
Viele Städte und Gemeinden unterstützen Solaranlagen mit zusätzlichen Förderbeiträgen.
Ein zusätzlicher finanzieller Anreiz für Solaranlagen besteht zudem bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Da bei diesen Modellen die Netznutzungskosten auf den Solarstrom entfallen (ZEV) bzw. reduziert sind (LEG), wird es interessanter, in Solaranlagen zu investieren.
Rechenbeispiel
Auf einem Gebäude der Überbauung in Männedorf lässt die Eigentümerin eine Solaranlage mit einer Leistung von 90 kWp installieren. Der Förderbeitrag des Bundes – die Einmalvergütung für kleine Solaranlagen – beträgt für eine Anlage dieser Grösse CHF 28 800.–. Hinzu kommt ein Förderbeitrag der Standortgemeinde Männedorf in der Höhe von 80 Prozent des Bundesbeitrags, also CHF 23 040.–. Insgesamt erhält die Eigentümerin für die Solaranlage somit eine Förderung von CHF 51 840.–.
Förderung des Batteriespeichers
Batteriespeicher als Ergänzung zur Solaranlage werden in der Schweiz erst an wenigen Orten gefördert. Kantonale Förderprogramme bestehen nur in einzelnen Kantonen wie Thurgau und Schaffhausen. Hingegen gibt es in verschiedenen Gemeinden kommunale Förderprogramme für Batteriespeicher. Die Förderung erfolgt oft als Pauschale und ab einer bestimmten nutzbaren Kapazität in Kilowattstunden.
Nutzen Sie dafür das Portal energiefranken.ch. Hier brauchen Sie nur die Postleitzahl der Gemeinde Ihrer Liegenschaft einzugeben. Sofort sehen Sie, welche Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde, Energieversorger und weiteren Organisationen an diesem Standort verfügbar sind.
Newsletter von Energie 360°
Wünschen Sie regelmässig Neuigkeiten und Tipps, wie Sie Ihre Energieversorgung optimieren können? Erhalten Sie alles Wichtige direkt in Ihr Postfach.
Das könnte Sie auch interessieren
Mobilitäts- und Energielösungen für Immobilien
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Faktor der Energiewende. Wie erfüllen Sie die Netto-Null-Ziele? Lassen Sie sich beraten und entdecken Sie unsere Mobilitäts- und Energielösungen.
Lokale Energielösungen - Immobilien und Industrie
Wir entwickeln integrale Energielösungen – auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, nachhaltig und effizient. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur effizienten Bewirtschaftung.
Biogas im CO2-Absenkpfad
Biogas lässt sich unkompliziert in bestehende Heizsysteme integrieren – ein wirkungsvoller Hebel für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Energie 360° begleitet Sie bei Ihrer Transformation.