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Sichere Demontage von Gasinstallationen in Gebäuden

Die Demontage von Gasinstallationen in Gebäuden erfordert ein fachmännisches und sicheres Vorgehen. Nach der internen Demontage muss die Gaszuleitung stillgelegt und verschlossen werden. So gehen Sie bei der Demontage vor.

So gehen Sie bei der Demontage von Gasinstallationen vor

  1. Die Eigentümerschaft oder die Verwaltung beauftragt einen installationsberechtigten Fachbetrieb (Sanitär, Heizungsmonteur) mit der Demontage der Hausinstallation: Der Haupthahn muss verschlossen und die Hausinstallation muss fachgerecht von der Gasversorgung getrennt und bei grösseren Anlagen mit Stickstoff gespült werden.
  2. Die Gasgeräte können nun demontiert werden.
  3. Die Eigentümerschaft, die Verwaltung oder das Sanitärunternehmen bietet Energie 360° für die Zählerdemontage auf. Sie erreichen uns unter zaehlerwechsel@energie360.ch oder 043 317 22 80
  4. Energie 360° demontiert den Zähler und verzapft den Haupthahn.
  5. Die Eigentümerschaft oder die Verwaltung füllen das Verschliessungsformular aus und senden dieses an Energie 360°: hausanschluss@energie360.ch.
  6. Für die Ausserbetriebnahme der Hauszuleitung nimmt Energie 360° mit der Eigentümerschaft oder der Verwaltung Kontakt auf.
  7. Energie 360° nimmt die Hauszuleitung an der Hauptleitung ausser Betrieb, spült die getrennte Gaszuleitung und bringt ein Schild mit dem Datum der Stilllegung an.

Vorgehen bei der Demontage von Gasinstallationen

So werden Gasinstallation sicher demontiert

Stilllegung / Verschliessung der Hauszuleitung

Bei Gebäuden, in denen die Gasinstallationen bereits demontiert wurden, die Hauszuleitung jedoch noch mit der Gashauptleitung verbunden ist und sich somit auch noch unter Druck befindet, werden die Hauszuleitungen von Energie 360° laufend ausser Betrieb genommen. Dafür wird die Zuleitung von der Hauptleitung getrennt.

Falls eine kurzfristige Ausserbetriebnahme der Hauszuleitung nötig ist, zum Beispiel infolge eines Umbaus oder Abbruchs einer Liegenschaft, können Sie diese unter hausanschluss@energie360.ch oder 043 317 25 35 beauftragen.

Kosten

Sowohl die Demontage der Zähler, als auch die Ausserbetriebnahme der Hauszuleitung gehen zu Lasten von Energie 360°. Der Ausführungstermin wird von Energie 360° bestimmt und zwecks Zugang mit den Auftraggebenden koordiniert. Muss die Hauszuleitung infolge eines Umbaus oder Abbruchs einer Liegenschaft kurzfristig ausser Betrieb genommen werden, sind die Graben- und die Belagsarbeiten durch die Eigentümerschaft oder die Verwaltung zu organisieren.

Anschlussleitungen ohne Gasbezug

Eine Anschlussleitung ohne Gasbezug, verbunden mit dem Netz, gilt als gasführend und muss gemäss der Richtlinie vom Schweizerischen Verein für Gas und Wasser (SVGW) alle sechs Jahre für eine Stilllegung überprüft werden.

Die gasführende Anschlussleitung ohne Gasbezug ist weiterhin ein Teil des Gasnetzes und muss systematisch überwacht und kontrolliert werden. Sie ist gegen unkontrollierte Gasausströmung gasdicht zu verschliessen und mit einem Hinweisschild mit Datum im Gebäude zu kennzeichnen. Die Eigentümerschaft muss über die unter Gas stehende Anschlussleitung informiert sein. Die Überprüfung und die Installation des Hinweisschildes sind mit Kosten verbunden.

Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist weiterhin für die Kosten einer nötigen Reparatur oder Sanierung der Anschlussleitung, im Notfall oder geplant, verantwortlich.

Kontakt bei Fragen

Bei Fragen zur Zählerdemontage:

zaehlerwechsel@energie360.ch oder 043 317 22 80

Bei Fragen zur Stilllegung der Hauszuleitung:

hausanschluss@energie360.ch oder 043 317 25 35

Weitere Informationen über die Stilllegung der Gaszuleitung finden Sie unter diesem Link.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zur Zählerdemontage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

043 317 23 00 kundenservice@energie360.ch

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