Apparatekontrolle
Bei Gasgeräten im Haushalt ist alle 7 Jahre eine periodische Sicherheitskontrolle vorgeschrieben, bei Heizungen alle 14 Jahre. Wir übernehmen diese Kontrollen für Sie und kümmern uns auch gleich um die administrativen Aufgaben wie etwa die Terminierung. Unsere speziell ausgebildeten Fachleute haben durch unzählige Kontrollen viel Erfahrung gesammelt und nutzen modernste Messgeräte. Selbstverständlich kennen sie auch die Unterschiede bei Kontrollen von Erdgas- und Flüssiggas-Apparaten.
