Energie 360° Logo

Zürcher Energiegesetz: Erneuerbare Systeme sind die Zukunft

Heizen mit 80% Biogas
Keine neuen Gasanschlüsse
Bezugsvereinbarung benötigt
Bewilligungspflicht

Heizen mit 80% Biogas im Kanton Zürich

Für bereits bestehende Gasanschlüsse bieten wir beim Gasheizungsersatz unser Produkt mit 80% Biogas an. Neue Gasanschlüsse für Heizungen sind jedoch nicht mehr vorgesehen.

Unsere Tarife mit 80% Biogas per 1. April 2024

  Leistungspreis
CHF/Jahr
  Erdgas mit 80% Biogas
Arbeitspreis Rp./kWh
 
  exkl. MwSt. inkl. MwSt. exkl. MwSt. inkl. MwSt.
Wärme Privat 1)        
unter 10 000 kWh/Jahr 100.00 108.10 18,50 20,00
bis 49 999 kWh/Jahr 150.00 162.15 18,00 19,46
ab 50 000 kWh/Jahr 450.00 486.45 17,40 18,81
Wärme 2) 34.00/kW 36.75/kW 16,10 17,40

Für die Bewilligung einer neuen Gasheizung ist eine Bezugsvereinbarung für mindestens 80% Biogas erforderlich. Das Biogas wird im Schweizer Treibhausgas angerechnet. Solange nur Schweizer Biogas im Treibhausgasinventar angerechnet werden kann, stammt der Biogas-Anteil ausschliesslich aus Schweizer Produktion.

Die Preise gelten für alle Zürcher Gemeinden innerhalb unseres Gas-Versorgungsgebiets. Sie verstehen sich inkl. CO2-Abgabe (2,156 Rp./kWh) auf den Erdgasanteil (20%). Der Biogasanteil beträgt 80% und ist von der CO2-Abgabe befreit. Dies ist in den Preisen einkalkuliert.

1) Wärme Privat: Heizungsanlagen (mit oder ohne Warmwassererzeugung) für Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser mit einer Heizkesselleistung bis 50 kW

2) Wärme: Heizungsanlagen (mit oder ohne Warmwassererzeugung) für Mehrfamilienhäuser, Überbauungen und andere Liegenschaften mit einer Heizkesselleistung ab 50kW

Die wichtigsten Regeln des Energiegesetzes und ihre Effekte

  • Anerkennung

    Schweizer Biogas

    Biogas gibt es als erneuerbare Lösung gemäss dem neuen Zürcher Energiegesetz.

    • Biogas wird im Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet.
    • Bei Heizungsersatz dürfen ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt werden. 
  • Bezugsvereinbarung

    bei Heizungsersatz

    Beim Ersatz der alten durch eine neue Gasheizung gilt:

    • Ein Heizungsersatz ist bewilligungspflichtig.
    • Eine Bezugsvereinbarung für 80% Biogas-Anteil ist zwingend.
    • Der 80%-Biogas-Anteil gilt für die Lebensdauer der Gasheizung.
  • Gasnetz-Stilllegung

    Kein Kostenersatz

    Für Gebiete, in denen das Gasnetz stillgelegt wurde oder eine Stilllegung bevorsteht, gilt:

    • Energie 360° ist nicht verpflichtet, Biogas zu liefern.
    • kein Anspruch auf allfällig nicht amortisierte Kosten
    • Wir beraten Sie gern bei Fragen zur Gasnetz-Stilllegung.
  • Kontaktieren Sie uns

    Wünschen Sie eine Beratung zum Ersatz Ihrer Gasheizung? Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung.

    043 317 25 25 verkauf@energie360.ch

    Kontakt aufnehmen

    Teilen Sie uns mit, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Wie möchten Sie kontaktiert werden?

    Diese Seite ist geschützt durch reCAPTCHA. Es gelten die Google Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen.

    Das könnte Sie interessieren

  • Das neue Zürcher Energiegesetz

    Das neue Energiegesetz des Kantons ist seit September 2022 in Kraft. Erfahren Sie hier alles über die Neuerungen und welche Rechte und Pflichten seitdem gelten.

    Beitrag lesen
  • Erneuerbare Energie statt Gas

    Die Gasheizung in einem Mehrfamilienhaus in Thalwil hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Erfahren Sie, wie Fernwärme zur perfekten Alternative für die Eigentümerschaft wurde.

    Beitrag lesen
  • Heizen mit Gas

    Bei einer neuen Heizung ist vielen eine umweltfreundliche Lösung wichtig. Wie lassen sich verschiedene Heizsysteme vergleichen? Und wie schneidet eine Gasheizung in diesem Vergleich ab?

    Beitrag lesen